Naturschutz

Naturschutz

Natur- und Landschaftschutz gehören zu unseren satzungsmäßigen Aufgaben. Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen haben wir wieder zahlreiche Stellungen bezogen (Niedersächsisches Landesnaturschutzgesetz § 60 a Mitwirkung von Verbänden). Überwiegend betrifft es sogenannte privilegierte Bauvorhaben außerhalb geschlossener Ortschaften.

Unabhängig von einer Stellungnahme ist es unsere Aufgabe stets genau den Standort und seine Umgebung zu überprüfen, ob Schutzgebiete in der Nähe sind, oder ob die Baumaßnahme in einer Gegend stattfindet, die für uns Wanderer als Erholungsgebiet besondere Aufmerksamkeit verlangt.

Beispiel ist eine Patenschaft in der Lüneburger Heide. Die Wanderfreunde Nordheide e.V., einer unserer Ortsvereine, betreuen unter Anleitung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg das Naturschutzgebiet Brunsberg und Sprötzer Heide in vielen ehrenamtlichen Arbeitsstunden.

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